![]() |
|
| Der Saarbrücker Inkasso Dienst übernimmt gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20,00 € zzgl. Mwst. die außergerichtliche Beitreibung von Forderungen des Auftraggebers. Auf Wunsch des Auftraggebers erfolgt die gerichtliche Beitreibung von Forderungen durch den Vertragsanwalt des Saarbrücker Inkasso Dienst. Im Falle der Uneinbringlichkeit der Forderung sind von dem Auftraggeber auch dann neben der Bearbeitungsgebühr nur die Gerichtskosten und Auslagen für Gerichtsvollzieher, Porto und Meldeanfragen zu zahlen. Es entstehen dem Auftraggeber keine Rechtsanwaltskosten. Bei streitigen Forderungen entscheidet der Auftraggeber selbst über die Fortsetzung des eingeleiteten Mahnverfahrens. Bei uneinbringlichen Forderungen übernimmt der Auftragnehmer - der Saarbrücker Inkasso Dienst - die Überwachung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners und veranlasst gegebenenfalls die Einleitung eventuell notwendiger neuer Vollstreckungsmaßnahmen durch den Vertragsanwalt. |
|